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Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz

Foto: Deutscher Bundestag

Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz

ÖFIT-Leiter Prof. Dr. Peter Parycek trat am 14. Dezember 2020 als Sachverständiger im Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat in einer Anhörung zum vorgeschlagenen Registermodernisierungsgesetz auf. Das Gesetz soll eine harmonisierte Registerlandschaft mit einheitlicher Personen-Identifikationsnummer schaffen soll. In der Sitzung ging es insbesondere um die Frage, ob die bestehende Steueridentifikationsnummer als einheitliches Identifikationsmerkmal genutzt werden soll.

Kernthesen

Peter Parycek hob in seinem Beitrag besonders hervor, dass nicht eine registerübergreifende Identifikationsnummer, sondern bereits der Zugang zu den Registern allein die Möglichkeit zur Profilbildung eröffne. Denn in unserer datenreichen Zeit genügten bereits wenige Datenfelder, um Personen in verschiedenen Registern mit hoher Sicherheit wiederzufinden.

Vielmehr sei es die einzigartige dezentrale Datenhaltung in Deutschland, die das umfassende Zusammenführen von Daten zu einem Persönlichkeitsprofil verhindere. Dieses Architekturprinzip gelte es für mehr Datensicherheit und -schutz zu stärken: Einerseits durch die Ex-Ante-Prüfung des Zugangs zu den Daten durch die Intermediäre des sogenannten 4-Corner-Modell. Andererseits durch die Ex-Post-Kontrolle von Datenübermittlungen, wie sie das geplante Datencockpit allen Bürger:innen ermögliche.

Andere Architekturen seien theoretisch denkbar, liefen durch ihre Komplexität und Umbaubedarfe der bestehenden Registerstrukturen jedoch Gefahr, die historische Chance der Registermodernisierung zu verschleppen. Dabei sei eine harmonisierte Registerlandschaft Schlüsselelement einer digitalen Verwaltung, zur Erfüllung europäischer Vorgaben wie auch zum Vorteil von Bürger:innen und Wirtschaft. Dabei betonte Peter Parycek auch die potenziellen Teilhabeeffekte proaktiven, registergestützten Verwaltungshandelns, um die zum Teil bei unter 50 Prozent liegende Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verbessern.

Zum Nachschauen und -lesen

Die schriftliche Stellungnahme, die in Zusammenarbeit mit der Donau-Universität Krems entstand, führt die angesprochenen Punkte weiter aus. Das Gutachten ist unter den ÖFIT-Publikationen abrufbar:

Analyse der rechtlich-technischen Gesamtarchitektur des Entwurfs des Registermodernisierungsgesetzes
Parycek, P., Huber, V., Hunt, S.S., Novak, A. & Thapa, B.E.P. (2020)
Berlin: Fraunhofer FOKUS: Kompetenzzentrum Öffentliche IT.

Die ergänzende technische Perspektive skizziert die Architektur des 4-Corner-Modells mit und ohne bereichsspezifische Kennzeichen.
Technische Perspektiven der Registermodernisierung

Die gesamte Anhörung ist im verlinkten Video nachzuschauen. Peter Parycek spricht ab Minute 27:00 sowie ab 1:30:00.

Alle Dokumente zur Debatte im Ausschuss inklusive der Stellungnahmen der weiteren Sachverständigen werden im Archiv des Ausschusses vorgehalten.


Veröffentlicht: 16.12.2020