Recht Digital - Maschinenverständlich und automatisierbar
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Recht Digital - Maschinenverständlich und automatisierbar
Eindeutige Begriffsdefinitionen, Standardisierung von Rechtsbegriffen, Visualisierung von Entscheidungsregeln und Vollzugsprozessen – das sind einige der Voraussetzungen, die bereits bei der Entstehung von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden sollten, um die Rechtsanwendung digital möglich zu machen. Denn: Das von der Verwaltung zu vollziehende Recht ist häufig genug nicht „digitaltauglich“ – es beinhaltet also Hürden für durchgehend digitale Verwaltungsprozesse oder automatisierte Prüfungen. Der vorliegende Impuls zeigt auf, welche sozio-technischen Aspekte in der Entstehung des Rechts zu berücksichtigen sind und wie der Rechtsetzungsprozess adaptiert werden kann, um eine Grundlage für die (Teil-)Automatisierung der Rechtsanwendung zu legen. Dabei identifizieren wir die Maschinenverständlichkeit des Rechts als zentralen Hebel, der bereits in der Entwurfsphase von Gesetzen anzusetzen ist.
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