Asset-Herausgeber

Vom Eigentum zum digitalen Nutzungsrecht

  Bibliographische Angaben

Vom Eigentum zum digitalen Nutzungsrecht

Autorinnen / Autoren:
Gabriele Goldacker
Zuletzt bearbeitet:
Dez 2019
Titel:
Vom Eigentum zum digitalen Nutzungsrecht
Trendthema Nummer:
57
Herausgeber:
Kompetenzzentrum Öffentliche IT
Titel der Gesamtausgabe
ÖFIT-Trendschau: Öffentliche Informationstechnologie in der digitalisierten Gesellschaft
Erscheinungsort:
Berlin
Autorinnen und Autoren der Gesamtausgabe:
Mike Weber, Stephan Gauch, Faruch Amini, Tristan Kaiser, Jens Tiemann, Carsten Schmoll, Lutz Henckel, Gabriele Goldacker, Petra Hoepner, Nadja Menz, Maximilian Schmidt, Michael Stemmer, Florian Weigand, Christian Welzel, Jonas Pattberg, Nicole Opiela, Florian Friederici, Jan Gottschick, Jan Dennis Gumz, Fabian Manzke, Rudolf Roth, Dorian Grosch, Maximilian Gahntz, Hannes Wünsche, Simon Sebastian Hunt, Fabian Kirstein, Dunja Nofal, Basanta Thapa, Hüseyin Ugur Sagkal, Dorian Wachsmann, Michael Rothe, Oliver Schmidt, Jens Fromm
URL:
https://www.oeffentliche-it.de/-/vom-eigentum-zum-digitalen-nutzungsrecht
ISBN:
978-3-9816025-2-4
Lizenz:
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY 3.0 DE) http://creativecommons.org/licenses/by/3.0 de/legalcode. Bedingung für die Nutzung des Werkes ist die Angabe der Namen der Autoren und Herausgeber.

Früher war alles so einfach: Immaterielle Güter wie Musikaufzeichnungen oder Unternehmensanteile waren an materielle Datenträger wie CDs bzw. (Papier-)Aktien gebunden, deren Vervielfältigung aufwendig, teuer oder nur mit Qualitätseinbußen möglich war. So konnten immaterielle Güter auf dieselbe Art und Weise wie materielle Güter ge- und verkauft, verschenkt, verliehen, vererbt und auch gestohlen werden. Heute streamen wir Musik und Videos von Servern im Internet, Eigentums- und Zugriffsrechte sind in Datenbanken und zukünftig vielleicht in Blockchains gespeichert: Welche Auswirkungen hat das?

Nutzerrechte im (Medien-)Wandel

Für viele Immaterialgüter galten schon immer etwas andere Regeln, aber in der Praxis durften z. B. das Objekt Langspielplatte und das mit ihrem Kauf erworbene Recht, die darauf gespeicherte Musik für private Zwecke zu nutzen, getrost verschwimmen. Die Tatsachen, dass digitale Daten verlustfrei, kostengünstig und schnell auf andere Datenträger vervielfältigt werden können und reine Nutzungsrechte wie bei Streamingdiensten immer größere Bedeutung gewinnen, erfordern einen neuen, separaten Blick auf die immateriellen Werte.
Bei der Betrachtung digitaler Güter muss zwischen dem direkten Besitz digital-immaterieller Güter und reinen Nutzungsrechten an digitalen Gütern und Dienstleistungen unterschieden werden. Digitale Güter können aber in beiden Fällen nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
In den Anfangszeiten des Internets, als überwiegend wissenschaftliche Dokumente ausgetauscht und die begleitenden elektronischen Dienstleistungen, wie etwa Suchmaschinen, an Universitäten unter Forschungsgesichtspunkten oder für den Eigenbedarf entwickelt wurden, wurden digitale Güter in der Regel entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Da digitale Güter verlustfrei reproduziert werden können und durch Verwendung nicht abgenutzt werden, lässt sich ein solches Modell durchhalten, solange die Erstproduktion anderweitig finanziert wird und die begleitenden Dienstleistungen auf Gegenseitigkeit erbracht werden.

Bei zu kommerziellen Zwecken produzierten Gütern und erbrachten Dienstleistungen zeigen sich allerdings schnell die Grenzen dieses Ansatzes: Es muss mit Geld oder anderen monetarisierbaren Werten wie z. B. persönlichen Daten bezahlt werden. Um die entsprechenden Einnahmen zu sichern, versuchen die Anbieter, die digitalen Güter und Nutzungsrechte gegen den Gebrauch durch Dritte, die nicht bezahlt haben, zu schützen. Mitunter werden hierfür eigene Ökosysteme bereitgestellt, die eine komfortable Nutzung erlauben, bei deren Verlassen der Zugriff jedoch ausgeschlossen ist (zu den Auswirkungen solcher Walled Gardens siehe Werbeblocker). Erwerber digitaler Güter oder Nutzungsrechte hingegen wollen diese uneingeschränkt nutzen, weiterveräußern oder später auf ihre Erben übertragen können (siehe Digitaler Nachlass).

Begriffliche Verortung

Digitale Güter nutzen

Die Nutzung digitaler Güter kann - von Fall zu Fall unterschiedlich - sehr viel einfacher und komfortabler, aber auch deutlich komplizierter und zeitaufwändiger sein als bei den analogen Pendants: Ein eBook mit Markierungen, „sprechenden" Lesezeichen und Notizen zu versehen, kann weitaus langwieriger als bei einem physischen Buch sein. In manchen Fällen wird dies auch schlichtweg gar nicht unterstützt. Dafür steht eine Online-Bibliothek aber komplett und ad hoc auch an beliebig weit entfernten Orten zur Verfügung.

Nutzungsrechte können auch nicht die tatsächliche Nutzbarkeit insbesondere lediglich online verfügbarer Güter sicherstellen. Wenn die Internetverbindung schlecht oder der Anbieter durch einen Cyberangriff lahmgelegt ist, haben die Berechtigten das Nachsehen. Selbst dann, wenn sich das Gut lokal auf einem Gerät der berechtigten Nutzer:in befindet, erfordern manche Nutzungsmodelle die Online-Überprüfung der Nutzungsrechte, was zu Beeinträchtigungen und einer dauerhaften Abhängigkeit von einem bestimmten Dienst führen kann.

Digitale Güter weiterreichen

Der Verkauf immaterieller Güter und von Nutzungsrechten sowie die unmittelbare Lieferung über das Internet sind inzwischen etabliert. Ungelöst sind jedoch aus Sicht der Anbieter das Problem der beliebigen Vervielfältigungsmöglichkeit und aus Sicht der Kunden das Recht auf Weiterveräußerung gekaufter Güter und Nutzungsrechte. Anbieter versuchen, die unautorisierte Nutzung von Vervielfältigungen durch technische Systeme (Digital-Rights-Management-(DRM)-Systeme) zu verhindern. Diese Systeme beschränken aber die Nutzbarkeit der autorisierten Kopie in der Regel auf wenige, festgelegte lokale IT-Systeme. Dies führt zu Problemen beim Ausfall dieser Systeme und macht eine Weiterveräußerung ohne Beteiligung des Anbieters fast unmöglich. Gleichzeitig wird so zwar die urheberrechtlich eigentlich zulässige Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch nicht verhindert, wohl aber die Möglichkeit des Gebrauchs einer solchen Kopie eingeschränkt.

Der Wunsch von Erwerbenden, ihr legal erworbenes Gut oder Nutzungsrecht in Gänze weiterzuverkaufen, zu verschenken oder zu verleihen, scheiterte bisher daran, dass die üblichen DRM-Systeme nicht dazu ausgelegt sind, den vollständigen Übergang auf ein anderes IT-System zu unterstützen. Als mögliche Lösung wird oft eine Blockchain-basierte Eigentumsdokumentation (siehe Blockchain) angeregt. Es ist allerdings noch unklar, ob dies praktikabel wäre, da bei jeder Nutzung sowohl der jüngste Eigentumseintrag in der entsprechenden Blockchain gesucht werden als auch die lokale Freigabe auf der Grundlage des Ergebnisses manipulationssicher erfolgen müsste.

Themenkonjunkturen

Verleihen durch öffentliche Einrichtungen

Das Verleihen durch öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken und Schulen erfolgt teilweise durch eine unmittelbare Weiterleitung zum originären Anbieter. Den originären Anbietern, z. B. Verlagen, verbleibt damit die vollständige übergeordnete Kontrolle über die zur Verfügung gestellten Medien und die Konditionen des Nutzungsrechtes, beispielsweise Laufzeit und Preis.

Zudem muss sich der Nutzer oft mit von Anbieter zu Anbieter verschiedenen Medienformaten und Zugangsformalitäten auseinandersetzen, häufig sogar unterschiedliche Software installieren. Hier bestehen sicher noch Möglichkeiten, die gemeinsame Marktmacht öffentlicher Einrichtungen zur Verbesserung der Situation zu nutzen.

Besitzübergang von Gütern und Nutzungsrechten aus Wirtschaftsbetrieb

Unternehmer, die einen Klientenstamm (sorgfältig organisiert in einem gekauften Datenbankprodukt), Software oder gerätegebundene Zugänge zu Datenbeständen übernehmen, sind mit denselben Problemen wie Privatpersonen konfrontiert, wenn sie diese Güter auf die von ihnen genutzte Hardware übertragen wollen.

Besonders kritisch kann sich der organisatorische Übergang bei Nutzungsrechten gestalten, auf die über personen- oder rollenspezifische Authentifizierung zugegriffen wird, z. B. bei Cloud-Anwendungen (siehe Cloud Computing) oder der Nutzung kommerzieller Datendienste. Selbst wenn rechtlich und vertraglich alles angemessen geregelt ist, kann der Zeitraum, bis alle notwendigen Unterlagen für den Übergang vorliegen, deutlich zu lang für einen uneingeschränkten Geschäftsbetrieb sein.

Schutz gegen Diebstahl und Zerstörung

Während materielle Güter in der Regel physisch gegen Diebstahl und Zerstörung geschützt werden, z. B. durch Einbruchsschutz und Rauchmelder, gilt es bei immateriellen Objekten, (soweit möglich) Sicherungskopien zu erstellen und die verwendeten physischen Arbeitsmittel gegen Cyberangriffe, Diebstahl und Zerstörung zu schützen sowie Zugangsdaten sicher aufzubewahren.

Vorteilhaft ist, dass sicher verwahrte (ausreichend aktuelle) Kopien die verlustfreie Rekonstruktion ermöglichen. Allerdings werden von vielen Anbietern noch immer DRM-Systeme eingesetzt, die derartige Kopien verhindern.

Gesellschaftliche Auswirkungen

Digitale Formate verdrängen mehr oder weniger große Teile der vordigitalen Alternativen. Bei Online-Nutzung, Streaming und Download entfällt die Datenträgerproduktion komplett. Etwa für öffentliche Bibliotheken ergeben sich aus dem hohen Digitalisierungsgrad der Bevölkerung neue, kostengünstigere und nachhaltigere Möglichkeiten, Medien bzw. den Zugang dazu zur Verfügung zu stellen.

Besonders Unternehmen, die physischen Besitz an Betriebsmitteln durch Nutzungsrechte an Cloud-Angeboten ersetzen, gehen damit aber auch neue Risiken ein, wie erhöhte Angreifbarkeit, die Verfügbarkeit des technischen Zugangs und die Abhängigkeit von einem Dienstleister.

Folgenabschätzung

Möglichkeiten

  • Verlustfreie Rekonstruktion aus Sicherungskopien
  • Geringeres Fälschungsrisiko, wenn die Güter digital signiert sind
  • Direkte, verlustfreie Weitergabe und Übernahme in elektronische Prozesse
  • Leichterer Zugang zu Gütern, die keiner bestimmten Körperlichkeit bedürfen
  • Erweitertes Angebot öffentlicher Einrichtungen, ohne Raumprobleme zu schaffen

Wagnisse

  • Verlust von Gütern und Nutzungsrechten, wenn Zugangsdaten oder Wissen über Existenz verlorengehen
  • Widerrechtliche Nutzung kopierter Güter oder von Nutzungsrechten bei Diebstahl von Zugangsdaten
  • Vollständiger Verlust der Verfügungsmöglichkeiten bspw. beim Konkurs des Dienstleisters
  • Bindung an Ökosysteme einzelner Anbieter (siehe Plattformökonomie)

Handlungsräume

Informieren und Sensibilisieren

Bürger:innen und insbesondere kleinere Unternehmen sollten angesichts der steigenden Bedeutung digitaler Güter für angemessene Schutzmaßnahmen sensibilisiert werden. Öffentliche Einrichtungen sollten neutrale Informationen über geeignete Maßnahmen zur Verfügung stellen.

Handels-, Schenkungs- und Erbrecht explizit auf digitale Güter und Nutzungsrechte beziehen

Im Handels-, Schenkungs- und Erbrecht fehlen eindeutige Regelungen, die Bürger:innen und Unternehmen den gleichwertigen Umgang mit ihren digitalen Gütern und Nutzungsrechten wie mit physischen Gütern bzw. Nutzungsrechten an physischen Gütern ermöglichen.

Güter verstärkt digital zur Verfügung stellen

Leicht zugänglich, ohne aufwändige Vervielfältigung und ohne den Transport von Datenträgern bieten digitale Güter gewichtige Vorzüge. So ließe sich beispielsweise das Angebot öffentlicher Bibliotheken mit vergleichsweise geringem Aufwand erheblich ausweiten.

Standardisierung und Interoperabilität

Für eine gute Nutzbarkeit digitaler Medien muss jedoch auf standardisierte Formate, auf einheitliche Zugangsformalitäten und auf interoperable Software für die Nutzung hingearbeitet werden.